Der Stadtrat hat die Motion für die Verbesserung der Buslinien 151 und 153 abgelehnt. Er antwortet unter anderem:

‘Gemäss kantonaler Angebotsverordnung im öffentlichen Personenverkehr PVG (LS 740.3 vom 14. Dezember 1988) gilt das erwähnte Gebiet als erschlossen. Es besteht daher kein Anspruch auf eine (zusätzliche) Erschliessung. Da es aktuell im Fahrplanverfahren 2022- 2023 keinen finanziellen Spielraum gibt, ist eine Finanzierung durch den ZVV derzeit ausgeschlossen. Aus Sicht der SZU und des ZVV ist die Motion abzulehnen’.

Zentraler Punkt in der Ablehnung der Motion ist also die Definition der kantonalen Angebotsverordnung, wonach das Gebiet als erschlossen gelte und somit kein Anspruch auf eine zusätzliche Erschliessung bestehe. Hier ein Auszug aus der Angebotsverordnung:

«Die Siedlungsgebiete gelten als durch den öffentlichen Verkehr erschlossen, wenn die Luftlinienentfernungen zu einer Haltestelle, unter Vorbehalt besonderer topographischer Verhältnisse, folgende Werte nicht übersteigen:

  1. 400 Meter im Einzugsbereich der Haltestellen von Linien, die der Feinerschliessung dienen,
  2. 750 Meter im Einzugsbereich der Haltestellen von Linien, die der Groberschliessung dienen.»

Die Ablehnung missachtet den Vorbehalt besonderer topographischer Verhältnisse in den beiden betroffenen Gebieten. Wer in diesem Quartier schon mal zu Fuss unterwegs war, weiss wovon wir reden. 

Wir geben nicht auf, wir FREIEN WÄHLER bleiben dran.

 

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